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Ablauf

Bei Interesse an einer Mediation werden nach Terminvereinbarung bei einem Erstgespräch der organisatorische Rahmen, der Ablauf im Einzelnen, Bedingungen (Verhaltenskodex) für den Arbeitsprozess, Kosten und ein erster Folgetermin besprochen und in einer Mediationsvereinbarung festgehalten. Der Termin dient auch dem gegenseitigen Kennlernen. Nach dem Erstkontakt entscheiden die Interessenten wie auch der Mediator, ob sie gemeinsam in ein Mediationsverfahren eintreten wollen. Ist dies der Fall wird die Mediationsvereinbarung abgeschlossen. Abhängig von Art und Umfang des Regelungsbedarfs sind im Durchschnitt drei bis fünf Mediationssitzungen erforderlich, für die in der Regel bis zu zwei Stunden pro Sitzung eingeplant werden. Soweit Fragen auftreten, für die Fachwissen hinzuzuziehen ist (Rechtsanwälte, Steuerberater, Psychologen), so werden diese Fragestellungen gemeinsam erarbeitet und die Informationen bzw. Beratung in Absprache durch die Medianden eingeholt.

Der Mediator ist gehalten, auch bei vorliegen eigener Fachkenntnisse zum Inhalt, diese nicht in den Prozess einzubringen um seine Unabhängigkeit und Allparteilichkeit nicht zu gefährden und ggf. mögliche Lösungsoptionen nicht einzuschränken bzw. auszuschließen. Am Ende des Mediationsprozesses können die Ergebnisse bzw. beschlossenen Regelungen in einer Vereinbarung der Medianden schriftlich fixiert werden. Die gesamte Mediation setzt die Freiwilligkeit aller Beteiligten voraus. So kann der Prozess jederzeit von allen Seiten, unter Einhaltung vereinbarter Umgangsregeln, beendet werden.


Den Kosten der Mediation liegen folgende Stundensätze zugrunde:

Mediation in familiären Angelegenheiten: 80,- €
Wirtschaftsmediation: 100,- €
Gruppen- oder Teammediation: 80 – 100,- €
(abhängig von Gruppengröße)

Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.